2020 wurden die Qualitätskriterien der AWO-Normen für folgende Arbeitsbereiche überprüft und weiterentwickelt:
- „Führung und Organisation“
- „Ambulante Pflege“
- „Schuldner- und Insolvenzberatung“
- „Dienstleistungen“
- „Dienstleistungen in den Einrichtungen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung“
- „Eltern- und Familienbildung“
- „Werkstatt für Menschen mit Behinderungen“
- „Beschäftigungsförderung / Arbeitsmarktprojekte“
„In der jüngeren Vergangenheit hat sich im Verband der Bedarf aufgezeigt, das AWO-Managementsystem weiterzuentwickeln. Im Fokus steht dabei insbesondere, kleineren Gliederungen den Einstieg in das System und die damit verbundene Qualitätsentwicklung zu erleichtern sowie für weit vorangeschrittene Systeme neue Anreize und Entwicklungsperspektiven zu schaffen. Nach ersten Austauschen auf der fachlichen Ebene soll im nächsten Schritt die Bundeskonferenz 2021 über den weiteren Prozess entscheiden.“