Seite drucken
Von: Ragnar Hoenig
Mitte Februar 2017 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem in Deutschland lebende EU-Ausländer weniger Kindergeld erhalten sollen, wenn deren Kinder im Heimatland wohnen.
Dokumente zum Referentenentwurf für ein Kindergeldanpassungsgesetz
In ihrer Stellungnahme kritisiert die AWO den Referentenentwurf unter anderem als EU-rechtswidrig. Das Kindergeld unterliege in seiner Funktion als Sozialleistung dem europäischen Koordinierungsrecht, das die Mitgliedstaaten der EU verpflichte, Familienleistungen auch für solche Familienangehörigen in voller Höhe zu gewähren, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.
Kontakt:
Dr. Ragnar Hoenig
Leiter Abteilung Arbeit/Soziales/Europa